Sehr geehrter Besucher,
wir begrüßen Sie auf unserer Website und
möchten Ihnen die Garagengemeinschaft kurz
vorstellen.
Die Gemeinschaft wurde am 2. März 1973 mit
dem Ziel gegründet, für den privaten Eigenbedarf
ihrer Mitglieder Garagen und Umfeld
herzurichten, zu bauen, zu erhalten und zu
pflegen. Die Mitglieder gaben sich am 10. Juni
1974 dann eine Garagenordnung, aus der
schließlich die derzeit gültige Satzung wurde.
Nach der Wiedervereinigung musste eine dem
neuen Rechtssystem angepasste Rechtsform
gefunden werden. Die Mitglieder befanden, dass
die GbR dem ursprünglichen Sinn der
Garagengemeinschaft am besten entspricht. Nun
sind alle Mitglieder Eigentümer mindestens eines
Geschäftsanteils dieser GbR, sichern sich dadurch
das Nutzungsrecht, aber sichern auch der
Gemeinschaft zu, dass sie ihre Pflichten einklagbar erfüllen. Die Gemeinschaft weist den Mitgliedern aus dem gemeinsamen Vermögen der GbR eine
Garage zur Nutzung zu.
In der Gemeinschaft sind so viele Mitglieder, wie die Gemeinschaft Garagen zuweisen kann. Dabei können durchaus auch mehrere Anteile von einer
einzelnen Person gehalten werden.
Möchten Sie Mitglied werden und eine Garage nutzen?
Dazu finden Sie ein Mitglied der Garagengemeinschaft, das seinen Anteil veräußern möchte. Gemeinsam stellen Sie der Gemeinschaft einen Antrag
auf Mitgliederwechsel und reichen diesen mit 8 Wochen Frist zum Quartalsende beim Vorstand der Garagengemeinschaft ein. Wird diesem Antrag
stattgegeben, dann wird Ihnen vom Vorstand eine Garage zur Nutzung zugewiesen (welche natürlich in aller Regel die Garage des ausscheidenden
Mitglieds sein wird).
Genaueres dazu kann das ausscheidende Mitglied leicht in Erfahrung bringen.
Sie können aber auch beim Vorstand anfragen, ob dort Wünsche von Mitgliedern zum Ausscheiden aus der Gemeinschaft bekannt sind. Ggf. kann der
Vorstand dann die Verbindung herstellen. Im Impressum finden Sie eine Kontaktmöglichkeit.
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Leider können wir nicht alle Informationen unserer Gemeinschaft öffentlich verfügbar machen. Daher haben wir geschützte Bereiche für Mitglieder
sowie für die Delegiertenversammlung eingerichtet, die Sie nur mit einer Benutzerkennung erreichen können.
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Wenn Sie noch keine Benutzerkennung besitzen, erfragen Sie diese bitte beim Vorstand. Sie erhalten diese Information auch jährlich mit dem
Mitgliederanschreiben.